- Für wen kommt ein Fernstudium Jura infrage?
- Voraussetzungen
- Studieninhalte & erzielbare Abschlüsse
- Teilzeit- oder Vollzeitstudium?
- Die Kosten
- Berufsfelder
- Finanzierung des Studiums / Fördermöglichkeiten
- Finanzierung des Studiums / Fördermöglichkeiten
- Grundwissen Jura
- Rechtswissenschaftliche Themen in anderen Studiengängen
- Kritik an der Juristenausbildung in Deutschland
Noch immer ist der Beruf des Juristen in Deutschland einer der angesehensten überhaupt. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass die Zahl der Juristen in den letzten Jahren deutlich angewachsen ist. Reihenweise wünschen sich Eltern für ihre Kinder diesen Beruf, mit dem ein gewisser Status in unserer Gesellschaft und entsprechende Verdienststraßen einhergehen.
Doch wie jeder weiß, setzt der Beruf des Juristen ein entsprechendes Studium der Rechtswissenschaften – im Volksmund „Jura“ genannt – voraus. Und dieses Studium hat es durchaus in sich. Grundvoraussetzung dafür ist natürlich erst einmal das bestandene Abitur. Durch das große Interesse am Studiengang Jura sind allerdings fast alle Universitäten inzwischen dazu übergegangen, den Numerus clausus in diesem Studienfach anzuwenden. Das bedeutet konkret: Nur noch Abiturienten mit gutem Notenschnitt haben die Möglichkeit, sich für ein Studium der Rechtswissenschaften an der jeweiligen Universität einzuschreiben.
Darüber hinaus dürfte inzwischen bekannt sein, dass ein Jurastudium sehr zeitintensiv ist und inklusive der darauf folgenden Staatsexamen sowie dem Referendariat durchaus etliche Jahre dauern kann. Allein die Regelstudienzeit beträgt – je nach Bundesland und Universität – zwischen viereinhalb und fünf Jahren. Nicht selten wird diese Regelstudienzeit jedoch weit überschritten, so dass ein solches Studium durchaus sechs, sieben oder gar acht Jahre dauern kann.
Schauen wir uns doch einmal etwas näher an, aus welchen Bestandteilen ein Jurastudium an einer geisteswissenschaftlichen Universität in Deutschland besteht:
Zunächst gilt es, die bereits angesprochene Regelstudienzeit zu absolvieren. In dieser Zeit erlernt der Student die wichtigsten Inhalte der drei großen Rechtsgebiete des deutschen Rechts (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht). Die Regelstudienzeit endet mit der so genannten „Ersten juristischen Prüfung“. Früher verwendete man hierzu in der Regel die Bezeichnung „Erstes Staatsexamen“. Dies trifft heute allerdings nicht mehr gänzlich zu, da die erste juristische Prüfung aus einem staatlichen und einem universitären Teil besteht. Dabei macht der staatliche Teil 70 Prozent der Gesamtnote, der universitäre Teil 30 Prozent der Gesamtnote aus.
Wer diese Prüfung erfolgreich absolviert, hat anschließend die Möglichkeit, ein zweijähriges Referendariat abzuleisten. In dieser Zeit lernt der angehende Jurist, die im universitären Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse praktisch anzuwenden und sammelt entsprechende Erfahrungen. Im Anschluss an das zweijährige Referendariat folgt die zweite juristische Staatsprüfung, auch als Zweites Staatsexamen bezeichnet. Wer auch dieses erfolgreich absolviert hat, darf sich fortan als Volljurist bezeichnen. Ihm stehen von nun an zahlreiche berufliche Wege offen.
Leider hat nicht jeder die Möglichkeit, den beschwerlichen und zeitintensiven Studiengang der Rechtswissenschaften zu gehen. Die gute Nachricht: Inzwischen bieten auch zahlreiche Fernhochschulen die Möglichkeit, ein Studium der Rechtswissenschaften in Form des Fernstudiums zu absolvieren. Allerdings gestaltet sich dieses Studium in der Regel etwas anders als das bekannte Jurastudium in Form eines Präsenzstudiums an einer deutschen Hochschule. Fernhochschulen bieten meist einen sechssemestrigen Regelstudiengang als Basis an, mit dem der Abschluss „Bachelor of Laws (LL.B.)“ erworben werden kann. Dabei wird allerdings noch kein Staatsexamen erlangt. Im Anschluss an das absolvierte „Bachelor of Laws“ Studium kann dann ein Master-Studiengang belegt werden, welcher zum Abschluss „Master of Laws“ führt, kurz: LL.M. Mit diesem Abschluss, der inzwischen mit dem ehemaligen Titel des Diplom-Juristen vergleichbar ist, steht dem Absolvent der Beruf als Anwalt oder auch der Zugang zum höheren staatlichen Dienst offen.
Wie man an diesen Ausführungen sieht, ist das Fernstudium im Bereich Jura inzwischen eine sehr interessante Alternative zum herkömmlichen Studium der Rechtswissenschaften. Es kann in der Regel in deutlich kürzerer Zeit absolviert werden, wobei sich die Berufsaussichten kaum von denen im Präsenzstudium ausgebildeter Juristen unterscheidet.
Wer nun Interesse bekommen hat, der findet auf dieser Webseite alle wichtigen Informationen zum Jura-Fernstudium an einer deutschen Fernhochschule. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Anbieter vor, klären über alle Details der verschiedenen Studiengänge auf und versorgen Sie mit dem nötigen Grundwissen, um das für Sie am besten passende Studienmodell schnell und einfach zu finden.
Für wen kommt ein Fernstudium Jura infrage?
Inhalt auf einen Blick
Grundsätzlich muss man wissen, dass ein Fernstudium der Rechtswissenschaften andere Anforderungen an den Studenten stellt, als ein herkömmliches Präsenzstudium. Es soll hier aber nicht der Eindruck aufkommen, dass man mit einem Fernstudium der Rechtswissenschaften quasi die Abkürzung zum beliebten Beruf des Juristen nehmen kann. Wer glaubt, er könne sich mit Ausnahme eines Fernstudiums dem beschwerlichen Weg über das universitäre Studium sparen und innerhalb weniger Monate seine eigene Anwaltskanzlei eröffnen, der befindet sich gründlich auf dem Holzweg.
In mancher Hinsicht stellt ein Fernstudium Jura sogar schwieriger Anforderungen als das bekannte Präsenzstudium. So muss der Student vor allem dazu in der Lage sein, sich immer wieder selbst zu motivieren und selbstständig zu lernen – auch Inhalte, die so trocken und langweilig sind, dass sich niemand gerne mit ihnen beschäftigt.
Vor allem in den ersten Studienmonaten fehlt zudem der persönliche Ansprechpartner, obwohl es bei den Fernhochschulen professionelle Hilfe stets über Telefon oder Internet gibt. Das Fernstudium Jura eignet sich also vor allem für Menschen, die kein Problem damit haben, selbstständig zu arbeiten, sich ebenso selbstständig Informationen und Lehrmaterial zu beschaffen und die sich außerdem immer wieder neu motivieren können.
Einigen ist damit sicherlich eine Illusion genommen worden, doch besser, man nennt die Fakten jetzt, als später nach bereits begonnenem Studium. Man muss allerdings den hier genannten Fakten auch die vielen positiven Seiten gegenüberstellen, welche mit einem Fernstudium der Rechtswissenschaften verbunden sind. So ist diese Studienform ideal für Menschen, die sich aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht an einer Hochschule in Deutschland für ein Präsenzstudium der Rechtswissenschaften einschreiben können. Solche Personengruppen sind beispielsweise bereits Berufstätige, Mütter, Behinderte etc.
Ein großer Vorteil beim Fernstudium Jura liegt somit darin, dass der größte Teil des Studiums von Zuhause aus absolviert werden kann. Dazu werden alle Studienmaterialien vom Anbieter per Post nach Hause geliefert, lediglich die Klausuren und Prüfungen müssen in der Regel an einer Hochschule oder einem Stützpunkt des Anbieters geschrieben werden. Doch auch hier gibt es die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen, wenn beispielsweise die Anfahrt zur Hochschule zu weit ist oder aus anderen Gründen nicht möglich erscheint.
Als Student im Fernstudium sind Sie also wesentlich flexibler und können das Studium sogar in Teilzeit-Form neben einem bestehenden Beruf absolvieren. So müssen Sie keine Abstriche bei Ihrem Lebensstandard in Kauf nehmen und können trotzdem die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen.
Voraussetzungen
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um ein Fernstudium der Rechtswissenschaften aufnehmen zu können. Dabei handelt es sich sowohl um offizielle Voraussetzungen, ohne die eine Genehmigung zur Aufnahme des Studiums gar nicht erst erteilt wird, aber auch um persönliche Voraussetzungen, ohne die eine Studienaufnahme zwar möglich wäre, diese aber nur wenig Sinn machen würde.
Bleiben wir zunächst bei diesen persönlichen Voraussetzungen. Es gibt heutzutage viele Menschen, die mit ihrem momentanen bzw. erlernten Beruf einfach nicht zufrieden sind. Dies kann einerseits an den Arbeitszeiten liegen, aber auch an den Aufgaben im Beruf oder – und dies ist sehr oft der Fall – an den Verdienstmöglichkeiten. Es ist nur allzu verständlich, dass sich jeder Mensch gerne beruflich weiterentwickeln und finanziell verbessern möchte. Dies ist auch einer der wichtigsten Gründe, warum viele Menschen mit der Aufnahme eines Studiums neben ihrem aktuellen Beruf liebäugeln. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Der gewohnte Lebensstandard lässt sich auch weiter aufrechterhalten, es müssen keine Abstriche bei Wohnung, Auto, Urlaub etc. gemacht werden.
Es sollte jedoch jedem klar sein, dass zu den persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Fernstudiums Jura vor allem Zeit gehört. Und die ist in der Regel neben einem bestehenden Beruf eher knapp. Um es ganz deutlich zu sagen: Ein Fernstudium der Rechtswissenschaften lässt sich nicht einfach in ein paar Stunden an jedem Wochenende erfolgreich absolvieren. Vielmehr müssen Sie für die Zeit des Studiums tagtäglich mehrere Stunden zum Lernen und Erarbeiten der Studieninhalte einplanen. Freizeit ist in diesem Zeitraum also eher ein Fremdwort, damit sollten Sie sich schon im Vorhinein anfreunden.
Aus diesem Grund ist es auch enorm wichtig, dass der Partner bzw. die Familie ihren Studienwunsch mitträgt. Nur wenn von seiner Seite ein ausreichendes Verständnis für die knappe Zeit, die Sie in den nächsten Monaten haben werden, vorhanden ist, kann das Studium letztendlich erfolgreich absolviert werden.
Zu den persönlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Jurastudium gehört außerdem, eine gewisse Affinität zu Rechtsthemen zu haben. Dabei helfen gute Noten in der Schule in Fächern wie Deutsch, Sozialkunde oder Wirtschaftskunde schon ein ganzes Stück weiter. Wer darüber hinaus die Beschäftigung mit kniffligen rechtlichen Fragen und den dementsprechenden Gesetzen schon immer spannend fand, der bringt die passenden persönlichen Voraussetzungen für ein Jurastudium mit.
Generelle Voraussetzung für ein Jurastudium ist das bestandene Abitur. Es gibt jedoch mittlerweile die Möglichkeit, an einigen Fernhochschulen sogar ohne Abitur Jura zu studieren. In diesem Fall sollten Sie aber über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, teilweise sind die Themenbereiche der Ausbildungen auch durch die Hochschule vorgegeben. Allerdings gibt es bei Studiengängen, die auch ohne Abitur aufgenommen werden können, oftmals Einschränkungen hinsichtlich der erreichbaren Abschlüsse – zum Beispiel können Sie dadurch nicht zum Volljuristen ausgebildet werden. Zu einer interessanten Anstellung in der Rechtsabteilung eines angesehenen Konzerns kann Sie aber ein solcher Studiengang problemlos befähigen.
Mit bestandenem Abitur steht Ihnen dagegen eine noch größere Welt der Rechtswissenschaften auch im Fernstudium offen. Durch verschiedene Grundstudien-Bausteine und Aufbaustudien kann jeder selbst festlegen, welchen Studienweg er einschlagen möchte und welcher Abschluss am Ende das bestandene Studium krönen soll.
Studieninhalte & erzielbare Abschlüsse
Sicherlich nimmt niemand ein Studium der Rechtswissenschaften auf, um hinterher ohne entsprechenden Abschluss dazustehen. Für die verschiedenen Berufsfelder sind durchaus unterschiedliche Abschlüsse erforderlich, so dass die Frage sehr interessant ist, welche Abschlüsse überhaupt mit einem Fernstudium erzielt werden können. Unterscheiden sich diese von den Abschlüssen in einem reinen Präsenzstudium? Diese Fragen möchten wir hier klären.
Grundsätzlich hängt der erzielbare Abschluss bei einem Fernstudium Jura immer davon ab, welche Bausteine über das Grundstudium hinaus hinzugenommen werden. Bei den meisten Fernhochschulen sieht das Ganze folgendermaßen aus: Das Fach Jura wird zunächst als Grundstudiengang angeboten, welcher in der Regel ca. sechs Semester beträgt. Wird dieser Grundstudiengang erfolgreich abgeschlossen, so erwirbt der Studierende den Abschluss „Bachelor of Laws“ (LL.B.). Allerdings wird mit diesem Abschluss kein Staatsexamen erlangt.
Wer also lediglich das Grundstudium absolviert, kann das Fernstudium mit dem Abschluss LL.B. beenden und ab dann in einem juristischen Beruf arbeiten. Allerdings befähigt dieser Abschluss nicht zur Aufnahme des Rechtsanwaltsberufs, auch Staatsanwalt oder Richter kann man damit nicht werden. Wer jedoch ins Auge gefasst hat, eine Laufbahn in der juristischen Abteilung bei einem Unternehmen (zum Beispiel einer Bank, einer Versicherung oder ähnliches) einzuschlagen, der hat mit dem „Bachelor of Laws“ Abschluss gute Chancen hierauf.
Hier noch ein Tipp: Juristen mit dem Abschluss „Bachelor of Laws“, die anschließend in Unternehmen wie Banken oder Versicherungen tätig sind, haben sich oftmals auf das Wirtschaftsrecht spezialisiert und sind dementsprechend begehrt. Mitunter haben sie sogar einen Vorteil gegenüber dem ausgebildeten Volljuristen, da dieser insgesamt weniger mit der Materie des Wirtschaftsrechts während seines Studiums in Kontakt kam. Daher gibt es heute etliche Unternehmen, die Menschen mit einem absolvierten Fernstudium und dem Abschluss „Bachelor of Laws“ einem Volljuristen vorziehen. Dieser Umstand könnte also eine sehr gute Chance auch für Sie sein!
Nach dem Erwerb des Abschlusses „Bachelor of Laws“ hat der Studierende die Möglichkeit, weitere Semester anzuhängen und damit den Abschluss „Master of Laws“ zu erreichen. Mit diesem Abschluss lässt sich schon einiges anfangen, man kann zum Beispiel in verschiedenen Positionen in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig werden oder auch im juristischen Bereich als Unternehmensberater arbeiten. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass auch der Titel „Master of Laws“ nicht mit einem bestandenen Staatsexamen gleichgestellt werden kann und somit nicht zur Ausübung der Rechtsanwaltstätigkeit befähigt. Inzwischen bieten jedoch viele Universitäten an, die erworbenen Scheine aus einem Bachelor- oder Master-Fernstudium anzurechnen. Somit kann man unter Umständen später aus dem Fernstudium in ein Präsenzstudium wechseln und dort doch noch den Weg zum Volljuristen antreten – mitunter sogar in kürzerer Zeit, als bei einem herkömmlichen Studium.
Wie Sie sehen, ist das Thema der erzielbaren Abschlüsse bei einem Fernstudium recht knifflig. Hauptgrund dafür ist, dass in Deutschland die Ausbildung zum Volljuristen über das übliche Präsenzstudium immer noch als eine Art Qualitätsmerkmal gilt, und daher die Barrieren nur langsam aufgeweicht werden, so dass der Weg zum Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter per Fernstudium hierzulande immer noch sehr schwierig ist.
Wie man jedoch auch sieht, sind die beruflichen Aussichten nach Absolvieren eines Jura-Fernstudiums durchaus gut, und es bieten sich viele interessante Tätigkeiten für den Absolventen an. Gerade in der Spezialisierung liegt hier das Geheimnis, und wie man weiß, sind Spezialisten in Deutschland immer gefragter. Daran wird sich auch in Zukunft kaum etwas ändern.
Teilzeit- oder Vollzeitstudium?
Das Schöne an einem Fernstudium Jura ist: Der Studierende kann sich selbst aussuchen, ob er das Studium in möglichst kurzer Zeit in Vollzeit absolvieren möchte oder ob er sich für die Teilzeit-Variante entscheidet und damit mehr Zeit neben dem Studium für andere Dinge, beispielsweise einen bereits ausgeführten Beruf, hat.
Natürlich kann sich jeder Studierende seine Zeit bei einem Fernstudium grundsätzlich selbst einteilen. Man sollte jedoch darauf achten, die zur Verfügung stehende Zeit möglichst objektiv und ohne falsche Hoffnungen einzuteilen. Das bedeutet: Wer bereits einen Beruf ausübt und darin täglich in Vollzeit arbeitet, kann schwerlich neben dieser Tätigkeit auch noch ein Jura Fernstudium in Vollzeit absolvieren.
Um dies zu verdeutlichen, müssen wir zunächst klären, was unter einem Vollzeit- und einem Teilzeitstudium in Form eines Fernstudiums der Rechtswissenschaften verstanden wird. Bei Aufnahme des Studiums erhält jeder Studierende einen Studienplan, indem eindeutig festgelegt ist, in welcher Zeit welche Inhalte erlernt und welche Prüfungen abgelegt werden sollten. Wird das Fernstudium Jura als Vollzeitstudium aufgenommen, so sieht dieser Studienplan bei den meisten Fernhochschulen für den Abschluss „Bachelor of Laws“ eine Studienzeit von sechs Semestern – also drei Jahren – vor. Alle Inhalte sind also ausgelegt, dass der komplette Studiengang innerhalb dieser Zeit mit einem normalen Lernaufwand bewerkstelligt werden kann.
Dies funktioniert in der Vollzeit-Variante allerdings nur, wenn jeden Tag mehrere Stunden zur Verfügung stehen, um sich mit dem Lernstoff zu befassen. Es reicht also kaum aus, wenn man sich nach der getaner Arbeit in seinem ursprünglichen Beruf ein oder zwei Stunden Zeit nimmt, um für sein Jura-Fernstudium zu lernen. Das Vollzeitstudium kommt somit für Studierende infrage, die allenfalls über einen Nebenjob verfügen und sich den größten Teil des Tages dafür freihalten können, für ihr Studium zu arbeiten.
Anders beim Teilzeitstudium. Hier ist die Studienzeit wesentlich großzügiger bemessen. Die meisten Fernhochschulen sehen für ein Teilzeitstudium exakt die doppelte Zeit eines Vollzeitstudiums vor. Das bedeutet: Für den Abschluss „Bachelor of Laws“ haben Sie im Rahmen eines Teilzeitstudiums zwölf Semester – oder sechs Jahre – Zeit. Für den darauf aufbauenden Studiengang „Master of Laws“ sieht es ähnlich aus: hier beträgt die Grundstudienzeit in Vollzeitform vier Semester, beim Studium in Teilzeit verdoppelt sie sich auf acht Semester.
Interessant ist die Möglichkeit, jeweils semesterweise Vollzeit- & Teilzeitstudium zu kombinieren. Man kann dabei also einzelne Semester in Vollzeit absolvieren, andere dagegen wieder in Teilzeit. So lässt sich das Studium flexibel auf die persönlichen Möglichkeiten abstimmen und die Studienzeit verkürzt sich entsprechend. Allerdings bieten diesen Weg noch nicht alle Fernhochschulen einheitlich an.
Achten Sie darauf, Ihre Studienzeit möglichst großzügig zu bemessen. Denn auch, wenn man dem Studium Priorität einräumt und neben dem ausgeübten Beruf viel Zeit für das Lernen aufwendet, braucht jeder Mensch in regelmäßigen Abständen Pausen und Auszeiten. Auch ein Urlaub sollte auf jeden Fall in fest definierten Abständen drin sein. Andernfalls besteht die Gefahr, sich völlig zu verausgaben und letztendlich das Studium nicht mit dem gewünschten Erfolg abschließen zu können.
Ist ein reines Online-Fernstudium der Rechtswissenschaften möglich?
Es ist sicherlich der Traum jedes Studierenden: Sich einfach zuhause an den gemütlichen Schreibtisch oder auf das Sofa setzen, seine Lernhefte und Bücher zur Hand zu nehmen und das komplette Studium über das Internet abzuwickeln. Doch ist dies überhaupt möglich, insbesondere im Studiengang Jura?
Grundsätzlich ist jedes Fernstudium so angelegt, dass ein Großteil der für das Studium notwendigen Aktivitäten von zu Hause aus erfolgen kann. Daher auch der Name Fernstudium. Allerdings muss man auch wissen, dass es bis heute noch nicht möglich ist, auch die notwendigen Klausuren, Prüfungen und Examensarbeiten von zu Hause aus zu verfassen. Die notwendigen Kontrollmöglichkeiten wären dabei nicht gegeben, so dass dem Studierenden dann sämtliche Möglichkeiten zur Manipulation offen stehen würden. Dies lassen die Prüfungsordnungen jedoch nicht zu.
Werfen wir daher einen Blick darauf, welche Inhalte bei einem Fernstudium Jura von zu Hause aus erarbeitet werden können, und für welche der Studierende sich an einer Hochschule oder einem Standort des Anbieters einfinden muss.
Grundsätzlich gilt: Es ist keineswegs sinnvoll, sich bei einem Fernstudium als reiner Einzelkämpfer beweisen zu wollen und sämtliche Lerninhalte von zu Hause aus zu erarbeiten. Dies ist zwar bequem, allerdings wird der Weg zum Erfolg dadurch sehr steinig. Aus diesem Grund bieten fast alle Fernhochschulen so genannte freiwillige Praxis- und Präsenzphasen für ihre Studierenden an. In diesen Phasen kann der Studierende Vorlesungen vor Ort besuchen oder in kleinen Gruppen mit anderen Studenten zusammenarbeiten, und die Lerninhalte dadurch leichter erarbeiten und verinnerlichen. Viele Fernhochschulen achten in diesem Zusammenhang darauf, die Praxis- und Präsenzphasen zeitlich flexibel zu halten bzw. so zu legen, dass auch Arbeitnehmer – beispielsweise in den Abendstunden oder am Wochenende – daran teilnehmen können.
Nicht zu vergessen ist auch, dass spätere Arbeitgeber es sehr gerne sehen, wenn sich der Student während seinem Fernstudium auch in einer Gruppe beweisen musste und somit bereits erste praktische Erfahrungen sammeln konnte.
Bezüglich der Klausuren ist eine Präsenz vor Ort im Fernstudium Jura sogar vorgeschrieben. Dazu verfügt eine gute Fernhochschule über mehrere Standorte in Deutschland, so dass der Anfahrtsweg für den Studenten nicht allzu lange ausfällt. Klausuren finden jeweils zum Ende eines Semesters statt und werden an den Standorten der Fernhochschulen geschrieben sowie anschließend ausgewertet. Das Ergebnis kommt dann wieder per Post oder über das Internet.
Es gibt allerdings ein paar Ausnahmeregelungen, welche die Präsenz vor Ort zum Schreiben von Klausuren betrifft. So können Studierende aus dem Ausland ihre Klausuren in der Regel bei der zuständigen deutschen Botschaft schreiben, wo sie von den Botschaftsmitarbeitern beaufsichtigt werden. Wer körperlich behindert ist und daher keine Möglichkeit hat, vor Ort zu erscheinen, für den gibt es ebenfalls eine Ausnahmeregelung, die es in diesem Einzelfall zulässt, die Klausur zu Hause zu verfassen. Dafür wird dann ein Mitarbeiter der Fernhochschule entsendet, der den Studierenden bei der Anfertigung der Klausur beaufsichtigt. Da solche Regelungen aber für den Anbieter naturgemäß teuer sind, können sie nur in absoluten und begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
Fazit: Ein reines Online-Fernstudium Jura ist heute noch nicht möglich. Zumindest zu den Klausuren muss sich der Student zusammen mit seinen Kommilitonen an einem vom Anbieter bereitgestellten Ort einfinden, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Doch auch für die restliche Studienzeit gilt: Praxis- & Präsenzphasen sind durchaus sinnvoll und sollten in regelmäßigen Abständen von jedem Studenten in Anspruch genommen werden.
Die Kosten
Manch einem Interessenten mögen die Kosten für ein Jura-Fernstudium bei erster Betrachtung relativ hoch erscheinen. Geht man jedoch etwas ins Detail und schaut sich die ganze Sache genauer an, so relativiert sich dieser Kostenbetrag schnell.
Die meisten Fernhochschulen bieten ein Jurastudium gegen die Zahlung bequemer Monatsraten an, die sich nahezu jeder leisten kann. Wem diese Raten jedoch immer noch zu hoch erscheinen, der sollte sich einmal vor Augen führen, welch großen Gegenwert er für sein Geld geboten bekommt. Schon Benjamin Franklin sagte: „Die Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen“.
Wer heute in einem erlernten Beruf arbeitet und langfristig gerne mehr Geld verdienen möchte, der sollte die Kosten für ein Fernstudium zunächst einmal in Relation dazu setzen, was er nach erfolgreich absolviertem Studium verdienen kann. Gerade im juristischen Bereich sind die Gehälter in Deutschland durchaus ansehnlich, so können sich die Kosten für das Fernstudium sehr schnell relativieren, bzw. diese können sich innerhalb weniger Jahre nach Abschluss des Studiums wieder amortisiert haben.
Und es gibt noch einen wichtigen Punkt, der hinsichtlich der Kosten für ein Jura-Fernstudium bedacht werden sollte. Stellen Sie diese Kosten einmal den entstehenden Kosten für ein reines Präsenzstudium gegenüber. Dazu gehören unter anderem die Studiengebühren, aber auch die Kosten für die tägliche Anfahrt zur Hochschule, für Lernmaterial sowie alle Kosten, die dadurch entstehen, dass der Studierende während eines Präsenzstudiums in der Regel nicht einem normalen Beruf nachgehen kann. Rechnet man all diese Kostenfaktoren zusammen, summieren sich die Kosten für ein Präsenzstudium in der Regel auf einen Betrag, der weit oberhalb dem eines Fernstudiums liegt.
Beachten sollte man außerdem, dass für ein Fernstudium die Inhalte von Experten für die Studierenden aufbereitet werden. Das bedeutet: In einem Präsenzstudium muss man in der Regel sämtliche Inhalte selbst erarbeiten, sie werden lediglich durch den vortragenden Professor vorgegeben, während man bei einem Fernstudium den Lernstoff in fertig aufbereiteter Form per Post oder über das Internet nach Hause geliefert bekommt. Auch diesen Aufwand muss man berücksichtigen und entsprechend honorieren.
Natürlich ist ein Fernstudium der Rechtswissenschaften nicht billig, vergleicht man jedoch die Kosten mit dem dadurch resultierenden, in Zukunft wesentlich höheren Lebensstandard, so werden sich die Investitionen auch für Sie mehr als gelohnt haben. Bedenken Sie: Für einen schönen Urlaub inklusive Flug und Hotel gibt man gerne einmal ein paar Tausend Euro aus. Dieser ist jedoch danach Geschichte, man hat also nichts mehr davon. Anders bei einem Fernstudium: Hier zahlt sich jeder investiert Euro später in barer Münze aus. Eine bessere Investition kann es doch gar nicht geben!
Berufsfelder
Mit einem abgeschlossenen Fernstudium der Rechtswissenschaften offenbaren sich viele verschiedene Berufsfelder – auch, wenn der Weg zum Volljuristen mit diesen Voraussetzungen noch nicht offen steht.
Werfen wir also einen Blick darauf, welche Berufsfelder sich mit einem Abschluss als „Bachelor of Laws“ bzw. „Master of Laws“ erschließen. Dies sind die Abschlüsse, die sich durch ein Fernstudium Jura nach sechs Semestern (zwölf Semester um Teilzeitstudium) bzw. weiteren vier Semestern (acht Semester im Teilzeitstudium) des Master-Aufbaustudiengangs erreichen lassen.
Höhere Laufbahn im Staatsdienst
Durch den Abschluss des „Bachelor of Laws“ mit anschließender Weiterbildung zum „Master of Laws“ haben Absolventen die Möglichkeit, in eine höhere Laufbahn im Staatsdienst einzutreten. Die Einstellungsbedingungen sind allerdings von Landkreis zu Landkreis und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und müssen im jeweiligen Einzelfall erfragt werden. Viele Menschen interessieren sich für die Beamtenlaufbahn, da sie mit attraktiven Verdienstmöglichkeiten und einem extrem hohen Sicherheitsfaktor bzw. des persönlichen Arbeitsplatzes einhergeht. Noch immer sind Beamte in Deutschland quasi unkündbar und genießen zahlreiche Privilegien, zum Beispiel bei der Vergabe von Krediten und Finanzierungen für Immobilien, Fahrzeuge etc. Diese Vorteile sollte man nicht unterschätzen.
Anwaltstätigkeit im Ausland
Wer ortsungebunden ist, hat nach Beendigung seines Fernstudiums die Gelegenheit, als Anwalt bzw. Jurist im Ausland zu arbeiten. Der Grund: Im Ausland – insbesondere in den EU-Nachbarländern Deutschlands – sind die LL.M. und LL.B. Abschlüsse der Fernhochschulen bereits wesentlich anerkannter als hierzulande. Sie dienen in einigen Ländern sogar als vollwertiger Ersatz der bisherigen Ausbildung zum Volljuristen. Daher steht dem Absolventen im Ausland so ziemlich jede Tür offen.
Es ist also eine Überlegung wert, nach dem Studium ins europäische Ausland zu ziehen und dort als Jurist zu arbeiten. Wer in Grenznähe wohnt, hat außerdem die Möglichkeit, täglich zu seinem Arbeitsplatz zu pendeln und muss somit seinen Wohnsitz in Deutschland erst gar nicht aufgeben.
Der Syndikatsanwalt als Chance
Das Tätigkeitsfeld des Syndikatsanwalts ist in Deutschland noch recht wenig bekannt. Es handelt sich dabei um einen in einem Unternehmen angestellten Anwalt, der in beratender Funktion für dieses tätig ist. Er ist insbesondere für die relativ einfachen rechtlichen Fragen zuständig und sorgt damit dafür, dass der jeweils teure Gang zu einem Volljuristen in vielen Fällen vermieden werden kann. Man könnte den Syndikatsanwalt somit etwas scherzhaft auch als „Anwalt light“ bezeichnen.
Das Schöne daran: Man muss nicht zwangsläufig die Befähigung zum Anwalt besitzen, um Syndikatsanwalt zu werden. Daher bietet sich hier eine echte Chance für Absolventen eines Fernstudiums Jura mit den Abschlüssen „Bachelor of Laws“ und „Master of Laws“.
Daneben suchen immer mehr Unternehmen Mitarbeiter, die beratend im juristischen Bereich tätig werden. Sie üben also ähnliche Tätigkeiten wie der Syndikatsanwalt aus, lediglich die Stellenbezeichnungen können etwas abweichend sein. In den letzten Jahren hat sich daraus ein echter Trend entwickelt, der für Absolventen eines Fernstudiums nur positiv sein kann. Die moderne Wirtschaft weicht die starre, unbeugsame Grenze zwischen klassischer (und etablierter) Abitur-Universitäts-Juristenausbildung und modernem Fernstudiums immer weiter auf. Kein Wunder: Während Volljuristen in der Regel in jedes Fach allenfalls einmal „hineingeschnuppert“ haben (es sei denn, sie werden zum Fachanwalt), entwickeln sich Absolventen der Fernhochschulen mit den Abschlüssen „Bachelor of Laws“ und „Master of Laws“ sehr häufig zu echten Spezialisten, z. B. im Bereich des Wirtschaftsrechts.
Fazit: Für Absolventen eines Jura Fernstudiums tun sich immer mehr Chancen in der freien Wirtschaft auf. Gut so! Gerade wer damit liebäugelt, als angestellter Jurist in einem modernen Unternehmen tätig zu werden, hat derzeit (und sicher auch in Zukunft) beste Aussichten auf einen lukrativen Job.
Finanzierung des Studiums / Fördermöglichkeiten
Auch wenn sich ein Fernstudium der Rechtswissenschaften heute relativ bequem finanzieren lässt, tun sich manche schwer, die entsprechenden Beträge aufzubringen. Wie bei jedem herkömmlichen Präsenzstudium besteht aber auch hier die Möglichkeit, im Einzelfall besondere Finanzierungsformen in Anspruch zu nehmen und/oder diverse Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Grundsätzlich kann ein Fernstudium aus den Kostenpositionen Anzahlung und monatliche Raten bestehen. Einige Fernhochschulen verzichten aber auch auf eine Anzahlung und legen die Kosten für den jeweiligen Studiengang komplett auf die Monatsraten um. Doch auch damit kommt nicht jeder zwangsläufig zurecht. Da jedoch Bildung ein Grundrecht in Deutschland ist, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Studiengebühren für ein Fernstudium in Form alternativer Zahlungsmodelle zu begleichen oder Zuschüsse dafür in Anspruch zu nehmen.
Wer bereits in einem Beruf tätig ist, der wird in der Regel keine Probleme haben, sein Fernstudium zu finanzieren. Anders sieht es bei Menschen aus, die das Jurastudium aus der Arbeitslosigkeit heraus beginnen und/oder ein Vollzeitstudium anstreben, neben dem sie aus Zeitgründen lediglich sporadisch arbeiten können. Hier sind innovative Finanzierungsmodelle und Hilfen – z. B. in Form von Zuschüssen – oftmals dringend nötig.
Eigenfinanzierung
Die Eigenfinanzierung ist die weitaus meistgenutzte Form der Studienfinanzierung. Das bedeutet: Sie finanzieren Ihr Studium komplett selbst. In der Regel können Sie dabei die günstige Möglichkeit der monatlichen Ratenzahlung in Anspruch nehmen. Tipp: Manche Anbieter gewähren einen satten Rabatt, wenn der Studierende bereits im Voraus die kompletten Studiengebühren oder zumindest einen Teil davon bezahlt.
Sie sollten außerdem prüfen, ob sich nicht doch die Möglichkeit bietet, Förderungen in Anspruch zu nehmen. Der Grund: Die meisten Förderprogramme richten sich nicht danach, wie Sie Ihr Studium finanzieren, sondern nach den individuellen Voraussetzungen.
Ermäßigungen durch den Anbieter
Hilfen zur Studienfinanzierung können nicht nur vom Staat oder anderen Institutionen kommen, sondern auch von Anbieter des Studiengangs. So wird bei vielen Anbietern beispielsweise ein Rabatt gewährt, wenn man mit seinem Partner zusammen das Studium startet. Ebenfalls eine Ermäßigung gibt es häufig, wenn beim gleichen Anbieter schon einmal ein Kurs bzw. ein Studium belegt wurde. Zudem sehen viele Anbieter bereits von sich aus Rabatte vor, wenn das Studium durch ein Mitglied einer Personengruppe wie Arbeitslose, Auszubildende, Wehrdienstleistende oder Behinderte aufgenommen wird.
Wichtig: Sämtliche Vergünstigungen müssen unbedingt vor Beginn des Studiums beantragt werden und auch bewilligt sein. Andernfalls verfallen sämtliche Ansprüche.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Wer bereits in einem Beruf tätig ist, kann sich durch ein Fernstudium beruflich verbessern und entsprechend in der Hierarchie des Unternehmens aufsteigen. Das dürfte auch manchem Arbeitgeber durchaus gefallen. Es kommt daher nicht selten vor, dass Arbeitgeber ein Studium ihrer Mitarbeiter finanziell fördern oder sogar komplett finanzieren.
Gerade im Bereich Recht kann sich das für ein Unternehmen durchaus lohnen, wenn z. B. der Mitarbeiter nach Abschluss des Studiums als Experte für Wirtschaftsrecht im Unternehmen tätig werden soll. Somit kann der Arbeitgeber bei vielen Angelegenheiten den teuren Gang zum spezialisierten Anwalt sparen.
Falls der Arbeitgeber von selbst keine Förderung anbietet, kann es sich trotzdem lohnen, einmal nachzufragen. Halten Sie in diesem Fall gute Argumente bereit, die Sie Ihrem Chef entgegenbringen. Wichtig ist unter anderem zu betonen, dass die Leistung am Arbeitsplatz keinesfalls unter der Mehrbelastung durch das Studium leiden wird. Generell sollte der Nutzen für das Unternehmen (nicht für Sie persönlich!) im Gespräch mit dem Chef am deutlichsten hervorgehoben werden.
BAföG
Das sogenannte BAföG ist seit Jahrzehnten der Rettungsanker für viele Studenten, die nicht das Privileg haben, komplett oder zumindest teilweise von ihren Eltern finanziert zu werden. Wichtig zu wissen ist, dass das BAföG keine Zuschuss bzw. eine Förderung im eigentlichen Sinn ist, sondern eine Mischung aus 50 % rückzahlungsfreier Förderung und 50 % Kredit. Sie müssen also die Hälfte des Geldes nach Abschluss des Studiums in Raten wieder zurückzahlen.
Um das BAföG zu erhalten, müssen außerdem einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst kommt die Inanspruchnahme ausschließlich für Studierende in einem Vollzeitstudium infrage. Menschen, die nebenbei studieren, können es also nicht in Anspruch nehmen. Zudem muss der Student einen akademischen Fernstudiengang absolvieren, der staatlich zugelassen ist bzw. von einer staatlich anerkannten Hochschule angeboten wird.
Die BAföG-Regelung besagt außerdem: „BAföG erhält, wem unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens und Vermögens bzw. des Einkommens der Eltern oder des Ehegatten die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung notwendigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen“. Es wird demnach im jeweiligen Einzelfall geprüft, ob der Antragsteller diese Anforderungen erfüllt. Dafür gibt es an fast allen Hochschulen spezielle BAföG Kommissionen. Weiterführende Infos erhalten Sie außerdem auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter: http://www.bafoeg.bmbf.de/
Es gibt übrigens noch einige Sonderfälle in Sachen BAföG. So können zum Beispiel Schüler, die ihr Abitur im Fernstudium absolvieren, ein spezielles Schüler-BAföG erhalten, welches komplett als Förderung vergeben wird und daher nicht zurückgezahlt werden muss. Weiterhin wird ein Meister-BAföG angeboten, das sich speziell an Absolventen von Meisterkursen richtet und diese mit rund einem Drittel der anfallenden Kosten in Form eines Zuschusses fördert. Weitere Zuschüsse können als Kredit hinzugenommen werden.
Studienkredite
Wer seinen Antrag auf BAföG nicht bewilligt bekam und auch sonst keine Möglichkeit hat, sein Jura-Fernstudium eigenständig zu finanzieren, der kann einen Studienkredit in Anspruch nehmen. Einen solchen Kredit erhalten Sie entweder bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut, oder bei vielen bekannten Banken. Es bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen einem Studienkredit und einem herkömmlichen Ratenkredit. So wird der Studienkredit nicht als Einmalbetrag, sondern in Form von monatlichen Raten vergeben. Der Höchst-Auszahlungsbetrag liegt derzeit bei 650.- Euro im Monat. Zudem ist der Rückzahlungszeitraum extra lange gewählt, er kann bis zu 25 Jahre betragen, und die Zinsen sind mit rund 5-7 % sehr niedrig gehalten. Davon kann jeder Verbraucher mit einem gewöhnlichen Raten- oder Dispokredit nur träumen!
Bedenken Sie aber: Mit der Inanspruchnahme eines Studienkredites setzen Sie sich selbst in gewisser Weise unter Zugzwang. Das Studium sollte zügig abgeschlossen werden und die Rückzahlung wird die Haushaltskasse nach Abschluss des Studiums belasten. Ganz bitter wird es für Studenten, die ihr Fernstudium nicht abschließen. Sie müssen den Studienkredit trotzdem in voller Höhe zurückzahlen.
Finanzierung des Studiums / Fördermöglichkeiten
Nachdem wir alle Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung des Studiums und die Finanzierung durch Darlehen abgehandelt haben, wenden wir uns nun einem sehr interessanten Thema zu: der Studienfinanzierung durch Förderprogramme und Stipendien.
Doch was ist ein Stipendium überhaupt, und wer hat die Berechtigung, vom Staat oder von privaten Einrichtungen gefördert zu werden?
Der Begriff Stipendium entstammt dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Zahlung“ oder „Entlohnung“. Gemeint ist damit die sogenannte Begabtenförderung. Schon immer versuchten sowohl der Staat als auch private Einrichtungen, besonders begabte Schüler, Studenten etc. zu fördern, um damit einen Anreiz zur Leistungserbringung zu schaffen. In diesem Fall schafft man den Anreiz durch finanzielle Hilfen, die dem Inhaber des Stipendiums gewährt werden. Auf gut Deutsch: Wer ein Stipendium erhält, bekommt sein Studium ganz oder teilweise aus fremden Quellen finanziert. Das Stipendium kann dabei entweder als Einzelzahlung oder auch in Form fortlaufender, monatlicher Zahlungen gewährt werden.
Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich dabei um die Förderung von Begabten. Ein Stipendium kann also immer nur derjenige bekommen, dessen Leistungen aus der breiten Masse herausragen. Es gilt also erst einmal: Leistung bringen!
Sie sollten sich bereits im Voraus über die Vergabebedingungen für die verschiedenen Stipendien erkundigen. Es ist uns an dieser Stelle leider nicht möglich, sämtliche Anbieter von Stipendien aufzulisten, die auch im Fernstudium-Bereich aktiv sind. Zudem gibt es immer wieder Stipendien, die nur für einen eingeschränkten Zeitraum vergeben werden. Solche Aktionen und viele weitere Infos über Stipendien für Studenten im Fernstudium finden Sie unter stipendienlotse.de
Einige sehr interessante Stipendien möchten wir Ihnen an dieser Stelle aber nicht vorenthalten:
Das Programm „Aufstieg durch Bildung“
Das sogenannte Aufstiegsstipendium wird dauerhaft vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) angeboten. Das Besondere daran: Dieses Stipendium richtet sich an Personen, die bereits berufstätig sind bzw. waren. Konkret sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Das Studium an einer Hochschule bzw. – wie in unserem Fall – einer Fernhochschule muss ein Erststudium sein. Der Antragsteller darf also nicht zuvor schon studiert haben.
- Der Antragsteller muss seine Berufsausbildung bzw. Abschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit einer Gesamtnote von mindestens 1,9 absolviert haben.
- Es muss eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden.
- Bei einem bereits aufgenommenen Studium darf das zweite Fachsemester noch nicht beendet sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich der Student – sofern er für das Programm „Aufstieg durch Bildung“ zugelassen wurde – über einen monatlichen Zuschussbetrag in Höhe von 650.- Euro freuen. Zusätzlich gibt es noch 80.- Euro Büchergeld.
Die Bildungsprämie
Ebenfalls vom BMBF wird die Bildungsprämie vergeben. Dieses Programm ist insbesondere dafür konzipiert, Menschen in ihrer beruflichen Weiterbildung zu unterstützen und finanziell zu fördern. Grundsätzlich kommt die Bildungsprämie auch für Studenten im Fernstudium infrage, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bildungsprämie besteht aus zwei Teilen: der Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen.
Zunächst zum Prämiengutschein. Er wird in einer Höhe von maximal 500.- Euro ausgezahlt und lässt sich ausschließlich für Fortbildungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Zertifikate und Prüfungen einsetzen. Voraussetzung: Der Student muss bereits erwerbstätig sein und über ein Brutto-Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro verfügen. Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt sind, erhöht sich der Betrag um 100 % auf 51.200 Euro.
Nun zum Weiterbildungssparen. Es handelt sich dabei um ein spezielles Programm zum Ansparen von Guthaben. Nach der Ansparphase kann dann Kapital von diesem Guthaben entnommen werden, um davon Weiterbildungsmaßnahmen wie die oben beschriebenen zu finanzieren.
Wer nun Interesse bekommen hat, der findet ausführliche Programmbeschreibungen und detaillierte Informationen auf der Webseite des BMBF.
Stipendienmöglichkeiten für Arbeitslose, Zivil- & Wehrdienstleistende
Wer arbeitslos ist oder momentan seinen Zivil- bzw. Wehrdienst ableistet (mittlerweile nur noch auf freiwilliger Basis möglich), der verfügt in der Regel nicht gerade über viel Geld. Trotzdem möchten auch aus diesen Berufsgruppen viele Menschen auf eine Weiterbildung bzw. einen beruflichen Aufstieg nicht verzichten. Doch die Finanzierung, beispielsweise eines Fernstudiums, ist in den meisten Fällen nur schwer möglich.
Mehrere gute Möglichkeiten zur Finanzierung bieten die jeweils zuständigen Stellen, zum Beispiel bei Arbeitslosen die Arbeitsagentur. Hier gibt es die sogenannten Bildungsgutscheine, mit denen Arbeitslose an Weiterbildungsangeboten teilnehmen können, ohne dass sie diese bezahlen müssen und ohne dass ihnen Arbeitslosengeld verloren geht.
Grundsätzlich entscheidet der zuständige Sachbearbeiter, ob ein Arbeitsloser einen bzw. mehrere Bildungsgutscheine erhält. Die Chancen stehen zumindest nicht schlecht, wenn man es schafft, den Sachbearbeiter von seiner Motivation und dem unbedingten Willen, sich beruflich fortzubilden, überzeugen kann. Der Arbeitslose sollte außerdem über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, idealerweise verbunden mit ausreichend Berufserfahrung. Wer keine Ausbildung abgeschlossen hat, kann dies auch mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung kompensieren.
Um für einen Lehrgang oder eine andere Weiterbildungsmaßnahme Bildungsgutscheine vergeben zu können, muss dieser von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt werden. Der Bewerber erhält bei Eignung dann nicht nur die Kosten für den Kurs selbst erstattet, sondern auch alle weiteren Ausgaben, z. B. für Bücher, Arbeitskleidung oder Prüfungsgebühren.
Etwas Ähnliches gibt es übrigens auch für Zivil- und Wehrdienstleistende. Auch hier sind die jeweiligen Stellen zuständig, die nach kurzer Prüfung entscheiden, ob der Bewerber für die gewünschte Finanzierung der Fördermaßnahme zugelassen werden kann.
Zunächst zur Gruppe der Wehrdienstleisenden und Soldaten: Hier gibt es keine generelle Bezuschussung, diese muss jeweils im individuellen Einzelfall ausgehandelt werden. Festgelegt ist lediglich, dass Zeitsoldaten den vollen Zuschuss für Lehrgänge, Bücher und andere Arbeitsmaterialien erhalten, Wehrdienstleistende einen gewissen Anteil davon. Wer Interesse an dieser Förderung hat, kann sich an den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr wenden.
Bei Zivildienstleistenden beträgt der maximal mögliche Zuschuss 665.- Euro. Auch er kann sowohl für Lehrgangsgebühren als auch zur Finanzierung von Arbeitsmaterialien und Prüfungsgebühren verwendet werden. Die Zuschüsse werden von der Vergabestelle für Zivildienstplätze vergeben und dienen ausdrücklich Bildungsmaßnahmen fachberuflicher, berufsübergreifender oder schulischer Art.
Förderungsmöglichkeiten durch die einzelnen Bundesländer
Förderungsmaßnahmen für Studenten im Fernstudium müssen nicht zwangsläufig auf Staatsebene vergeben werden. Auch den einzelnen Bundesländern liegt etwas daran, wenn sich Menschen beruflich verbessern möchten, so dass sie für die Wirtschaft einen größeren Nutzen erbringen können.
Wir können an dieser Stelle nicht alle Programme jedes einzelnen Bundeslandes im Detail auflisten. Dies ist aber auch grundsätzlich nicht notwendig, da sich die Programme ähneln und allenfalls in Details voneinander unterscheiden. Dies beginnt schon beim Namen. Dieser lautet – je nach Bundesland – entweder Bildungsscheck oder Qualifizierungsscheck. Auch die Höhe des Zuschusses ist in fast allen Bundesländern gleich und beträgt ca. 500.- Euro pro Person und Jahr.
In manchen Bundesländern sind die Förderprogramme ausschließlich für Angestellte bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen vorgesehen, in anderen können auch Selbstständige in den Genuss der Fördermittel kommen. Nähere Informationen erhalten Sie, indem Sie in eine Internet-Suchmaschine – z. B. Google.de – die Begriffe Bildungsscheck und/oder Qualifizierungsscheck sowie den Namen Ihres Bundeslandes eingeben.
Der Bildungsurlaub
Der sogenannte Bildungsurlaub ist keine finanzielle Förderung, sondern eine Möglichkeit zum gezielten Freistellen von Mitarbeitern zwecks der Wahrnehmung von (Weiter-)Bildungsangeboten. Auch hierbei unterliegt die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Vergabe von Bildungsurlaub nicht dem Staat, sondern den einzelnen Bundesländern. Bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben daher alle deutschen Bundesländer eigene Gesetze zur Regelung des Bildungsurlaubs festgelegt.
Wir können die Gesetze an dieser Stelle nicht bis ins kleinste Detail behandeln, versuchen aber, Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Vorschriften des Bildungsurlaubs in Deutschland zu geben.
Grundsätzlich sehen die einzelnen Länder eine bezahlte Freistellung von der Arbeit im Rahmen von fünf Arbeitstagen für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs vor. Eine Ausnahme bildet hier nur das Saarland, dort werden lediglich drei Arbeitstage für den Bildungsurlaub gewährt.
In den letzten Jahren hat sich der Bildungsurlaub weiterentwickelt bzw. gewandelt. Früher konnte man ihn für jegliche Art von Bildungsangeboten nutzen, heute ist eher eine berufsnahe Weiterbildung vorgesehen. Das bedeutet konkret: Die Genehmigung für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs wird heute längst nicht mehr so einfach erteilt, als es noch vor wenigen Jahren der Fall war. Eine Ausnahme bilden übrigens die politischen Weiterbildungen, für die auch unabhängig vom gewählten Beruf in der Regel immer der Bildungsurlaub gewährt wird.
Im Rahmen eines Jura Fernstudiums kann der Bildungsurlaub insbesondere für die präsenzpflichtigen Veranstaltungen genutzt werden, z. B. Prüfungen, Gruppenarbeit oder präsenzpflichtige Vorlesungen. Wer es geschickt anstellt, kommt hier fast ohne weiteren, unbezahlten Urlaub bzw. Jahresurlaub aus.
Fazit: Es gibt viele Möglichkeiten, ein Jura-Fernstudium zu finanzieren
Manchmal ist es schlichtweg die Zeit, welche fehlt, um ein Fernstudium in Angriff zu nehmen. Teilweise scheitert es aber auch an den finanziellen Möglichkeiten. Die Studiengebühren sind schließlich nicht von Pappe – doch wer sich die in den letzten Jahren extrem gestiegenen Semestergebühren für ein Präsenzstudium an einer deutschen Schule ansieht, der merkt, dass die Finanzierung auch hier schwieriger geworden ist.
Um eine Finanzierung bzw. einen Zuschuss – in welcher Form auch immer – bewilligt zu bekommen, muss man allerdings seine Bedürftigkeit in geeigneter Form nachweisen. Kein Sponsor vergibt Beihilfen an Studenten, die sich das Fernstudium eigentlich ohne Probleme leisten könnten. Zudem muss man bedenken, dass nicht jede Finanzierung bzw. Förderung ohne Gegenleistungen erbracht wird. Teilweise muss der Darlehensnehmer das Geld ganz oder teilweise nach Beendigung seines Studiums wieder zurückzahlen. Schwierig wird es in einem solchen Fall allerdings, wenn das Studium nicht beendet, sondern vorzeitig abgebrochen wird.
Es lohnt sich also, zunächst Eltern, Omas und andere Verwandte und Bekannte in sein Vorhaben einzuweihen und vielleicht dort Unterstützung zu bekommen. Die Inanspruchnahme von Finanzierungen und Förderungen sollte erst dann erfolgen, wenn das Studium ohne sie keinesfalls absolviert werden könnte.
Grundwissen Jura
Was sind die Rechtswissenschaften überhaupt? Und warum sollte man sich für ein Jurastudium entscheiden? Welche Geschichte steckt dahinter, und welche einzelnen Disziplinen der Rechtswissenschaften gibt es? Und in welchem Rechtssystem leben wir in Deutschland überhaupt?
Fragen über Fragen, die sicherlich für Interessenten eines Jurastudiums interessant sein dürften. Man muss sich schließlich klarmachen, dass der erlernte Beruf einen das ganze Leben lang begleiten wird, und man einen Großteil seiner Lebenszeit mit der Ausübung dieses Berufes verbringen wird. Da ist es nur ratsam, sich vor Aufnahme eines Studiums erst einmal gründlich mit den Studieninhalten und dem gesamten Studienfach und seinen Hintergründen zu beschäftigen. Genau dies wollen wir in diesem Abschnitt tun.
Definition der Rechtswissenschaften
Entscheidet man sich für ein Jurastudium, so beschäftigt man sich eingehend mit den sogenannten Rechtswissenschaften. Der Begriff Jura leitet sich aus dem Lateinischen aus den Wörtern „iuris prudentia“ ab. Gemeint sind damit die systematische und begriffliche Durchdringung sowie die Auslegung von juristischen Texten und Rechtsquellen.
Um juristische Texte richtig verstehen und deuten zu können, muss sich der Betreffende eingehend mit der Entstehung sowie der Anwendung von rechtlichen Normen und ihren Quellen beschäftigt haben. Genau das tut er in seinem Jurastudium.
Bereits im alten Rom deutete man die Rechtswissenschaft folgendermaßen: „Es handelt sich hierbei um die Kenntnis der menschlichen und der göttlichen Dinge, die Rechtswissenschaft verkörpert die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten“. Nun kann man heutzutage das angesprochene Göttliche ohne Probleme etwas außen vor lassen, so dass sich die Rechtswissenschaft ganz einfach als „die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten“ definieren lässt. In dieser Wissenschaft wird also festgelegt, was in einer menschlichen Gemeinschaft – egal, ob damit eine Beziehung, eine Familie oder die Gemeinschaft der Bevölkerung eines ganzen Landes gemeint ist – als gerecht und als ungerecht empfunden wird.
Neben anderen Fächern wie beispielsweise Medizin, Theologie oder Philosophie ist die Rechtswissenschaft eines der klassischen Fächer für ein Universitätsstudium. Das bedeutet: In anderen Bildungseinrichtungen wie etwa Fachhochschulen kann ein Studium der Rechtswissenschaft bis heute nicht aufgenommen werden. Es benötigt also die allgemeine Hochschulreife, um Jura zu studieren.
Grundsätzlich beschäftigt sich die Rechtswissenschaft in Deutschland mit dem so genannten weltlichen Recht. Damit wird das Rechtsgebiet bezeichnet, welches sich von den religiös begründeten Rechtswissenschaften unterscheidet. Es gibt also zwei Grundformen der Rechtswissenschaften, das weltliche und das religiöse Recht. Das religiöse Recht wird in Deutschland auch als Kirchenrecht bezeichnet und ist Bestandteil des Theologiestudiums, wird jedoch im allgemeinen Jurastudium allenfalls marginal angeschnitten. Gleiches gilt für das Recht des Islam – auch als Scharia bezeichnet. Mit ihm beschäftigt sich die islamische Rechtswissenschaft, welche in einem herkömmlichen Jurastudium ebenfalls lediglich ganz am Rande behandelt wird.
Die Geschichte der Rechtswissenschaft
„Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei ganz unterschiedliche Sachen“. Dieser im Volksmund sehr bekannte Spruch bewahrheitet sich leider immer wieder. Und so ist es nicht verwunderlich, dass man über die Jahrhunderte und Jahrtausende immer wieder unterschiedliche Auffassungen darüber vertrat, was Recht ist und was nicht. Somit orientiert sich das geltende Recht auch immer an den momentan vorherrschenden Moralvorstellungen einer Gesellschaft.
Noch heute gibt es kein einheitliches Rechtssystem auf unserer Erde. In sämtlichen Ländern, Kontinenten und Staatengemeinschaften herrschen teilweise ganz unterschiedliche Rechtssysteme. So kann beispielsweise in Deutschland eine Handlung rechtskonform sein, während sie in anderen Ländern aufs schärfste verurteilt und bestraft wird. Nicht selten kommt es vor, dass Reisende im Ausland aufgrund unbedachter Handlungen Probleme mit der dortigen Justiz bekommen und teilweise sogar zu empfindlichen Strafen verurteilt werden.
Ähnlich wie im Tierreich gab es unter den Menschen zu Anfang unseres Bestehens kein festgelegtes Rechtssystem. Es galt das so genannte Naturrecht, auch als „Recht des Stärkeren“ bezeichnet. Schnell merkte man jedoch, dass ein geregeltes Zusammenleben unter Menschen nur dann weitgehend funktioniert, wenn es rechtliche Normen und Regeln gibt, an die sich jedes Mitglied der Gesellschaft halten muss. Das Gegenteil dazu wäre die Anarchie, in der das Zusammenleben unter den Menschen quasi wieder auf das Recht des Stärkeren zurückfällt, und bei der die Gesellschaft von Gewalt, Unterdrückung und Leid geprägt wird. Sicherlich möchte das heute niemand mehr erleben.
Grundsätzlich gilt: Rechtliche Regeln kann nur eine Institution erlassen, die gleichzeitig auch die Autorität dazu besitzt, diese Regeln durchzusetzen und entsprechende Maßnahmen für Regelbrecher zu ergreifen. Daher ist in Deutschland der Staat für das Festlegen der Gesetze verantwortlich, welcher gleichzeitig auch über die geeigneten Institutionen verfügt (zum Beispiel Polizei oder Zoll), dieses Recht letztendlich durchzusetzen.
Rechtssysteme
Im Laufe der Jahrhunderte wurden immer mehr verschiedene Rechtssysteme entwickelt und eingeführt. Daraus sind zwei Grundkategorien von Rechtssystem entstanden, die man noch heute kennt. Es handelt sich dabei einerseits um das kodifizierte Recht, andererseits um das sogenannte Fallrecht. Der Unterschied zwischen diesen beiden grundsätzlichen Rechtssystem ist relativ einfach zu verstehen: Beim kodifizierten Recht – das Wort stammt vom Kodex ab – zählt letztendlich der jeweilige Gesetzestext bzw. das dazu gehörende Gesetzbuch als ausschlaggebende Instanz. Man spricht dabei auch vom Gewohnheitsrecht. In diesem Fall werden die rechtlichen Normen und Regeln in Gesetzestexten umgesetzt bzw. in Büchern niedergeschrieben, und diese Bücher anschließend in jedem einzelnen Fall als Referenz und zur Festlegung des Urteils verwendet.
Etwas anders verläuft das ganze beim Fallrecht. Zwar gibt es hier auch rechtliche Normen und Regeln, die in entsprechenden Werken niedergeschrieben sind, sie gelten jedoch nur als grobe Anhaltspunkte und Richtlinien. Ausschlaggebend hierbei sind zur Findung eines Urteils jeweils frühere rechtliche Entscheidungen, an denen sich der Rechtsprechende orientiert. Bei dieser Art des Rechts spricht man auch vom „Common Law“, was bereits darauf hindeutet, dass ein solches Rechtssystem insbesondere im angelsächsischen Raum bis heute Anwendung findet. Auch in den USA ist das Common Law bis heute weit verbreitet, allerdings mit einigen Einschränkungen.
In Deutschland verwendet man genau genommen eine Mischung aus beiden Rechtssystemen. Zwar gibt es auch hier grundsätzlich das kodifizierte Recht, sämtliche rechtliche Bestimmungen, Regeln und Gesetze sind also in den Gesetzesbüchern so eindeutig wie möglich niedergeschrieben, allerdings orientieren sich Richter in Deutschland in der Regel auch an ähnlichen Justizfällen in der Vergangenheit, um ihr Urteil bestmöglich zu fällen. Ausschlaggebend ist letztendlich jedoch immer der entsprechende Gesetzestext, weswegen das Rechtssystem hierzulande mehr auf dem kodifizierten Recht als auf dem Fallrecht basiert.
Gesetze in Deutschland
Deutschland gilt mit seinem Rechtssystem als moderner, jedoch hochkomplexer Staat. Dies beinhaltet unter anderem auch, dass es hierzulande eine kaum noch zu überschauende Menge von Gesetzen und Rechtsnormen gibt. Konkret bedeutet das: Allein auf staatlicher Ebene – also bezüglich der Verordnungen und Gesetze des Bundes – gibt es in Deutschland mehr als 5.000 verschiedene Bestimmungen. Dazu addieren sich allerdings auch noch die Gesetze und Verordnungen, welche die einzelnen Bundesländer sowie die Kreise, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften festlegen. Weiterhin kommen noch besondere Verwaltungsrichtlinien hinzu, die zwar grundsätzlich keinen gesetzlichen Charakter haben (weil sie beispielsweise von Ausschüssen, Instituten und Verbänden der Privatwirtschaft erlassen wurden), die jedoch de facto auch annähernd Gesetzeskraft besitzen.
Angesichts dieser Lage ist es kein Wunder, dass ein allgemeiner Jurist heute nicht mehr dazu in der Lage ist, sämtliche spezifischen Sachverhalte auf allen Rechtsgebieten zu kennen und seine Mandanten entsprechend zu beraten. Dies ist der Grund dafür, warum es in Deutschland immer mehr spezialisierte Juristen gibt, deren Arbeitsgebiet lediglich einen bestimmten Fachbereich – teilweise auch mehrere – umfasst.
Erschwerend kommt hinzu, dass Normen, Verordnungen und Gesetze in Deutschland in der Regel keineswegs eindeutig und lückenlos, und somit nicht widerspruchsfrei sind. Zwar wirken sie bei ihrer Lektüre zunächst eindeutig, im jeweiligen Einzelfall stellt sich jedoch heraus, dass sie in der praktischen Anwendung verschieden ausgelegt und gedeutet werden können. In Deutschland wird außerdem immer wieder kritisiert, dass es eine große Anzahl gesetzlicher Regelungen und Normen gibt, die ihr eigentliches Ziel weit verfehlen und somit eine eher negative Auswirkung haben, als dass sie eine Rechtslage eindeutig machen.
Die Lerninhalte machen es nicht gerade einfacher, sich für ein Studium der Rechtswissenschaft zu entscheiden. Man muss wissen, dass man sich hiermit auf eines der komplexesten Gebiete der Wissenschaften begibt, und für einen Juristen ein lebenslanges Lernen und Weiterentwickeln quasi obligatorisch ist. Das Jurastudium kann allenfalls die notwendigen Grundlagen vermitteln, die wirklich wichtigen Fähigkeiten erwirbt sich der Jurist jedoch im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit.
Die Ausbildung zum Juristen in Deutschland
Geht es um die grundsätzlichen Faktoren bei der Ausbildung zum Juristen in Deutschland, so ist hierbei zunächst nicht zwischen einem herkömmlichen Präsenzstudium an einer Universität und einem Fernstudium zu unterscheiden. Wie wir in den betreffenden Artikeln auf dieser Webseite bereits beschrieben haben, unterscheiden sich zwar die Möglichkeiten und Tätigkeitsfelder von Juristen, die ihr Studium als Präsenzstudium an einer Hochschule abgeschlossen haben, von denen eines Juristen, welcher seine Kenntnisse im Fernstudium erworben hat, ganz deutlich, viele grundlegende Faktoren sind jedoch auch gleich.
Interessanter sind jedoch die Unterschiede in der Ausbildung zum Juristen. Schauen wir uns nachfolgend einmal an, welche grundsätzlichen Wege es gibt, um in Deutschland den Beruf des Juristen einzuschlagen.
Präsenzstudium an einer Hochschule
Dies ist der klassische Weg, die Rechtswissenschaft zu studieren. Nach bestandenem Abitur schreibt man sich für den Studiengang Jura an einer Hochschule ein, bzw. bewirbt sich für einen Studienplatz, falls per Numerus clausus ausgewählt wird. Fast jede geisteswissenschaftliche Universität in Deutschland bietet den Studiengang der Rechtswissenschaft an. Allerdings sind sowohl die Aufnahmebedingungen als auch die Studienordnungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. So fällt beispielsweise in einigen Bundesländern die Regelstudienzeit kürzer aus, in anderen länger. Man kann jedoch von einer durchschnittlichen Regelstudienzeit von viereinhalb bis fünf Jahren ausgehen.
Den Abschluss der universitären Regelstudienzeit bildet beim Studium der Rechtswissenschaft das erste Staatsexamen. Es wird auch als „Erste juristische Prüfung“ bezeichnet. Seit 2005 ist diese, ehemals komplett staatliche Prüfung in zwei Teile gesplittet. Es gibt einen staatlichen Teil, der 70 Prozent des Prüfungsumfangs ausmacht, und einen universitären Teil, welcher die restlichen 30 Prozent beisteuert. Insgesamt besteht der Prüfungsstoff für das erste Staatsexamen aus den drei großen Teilgebieten des deutschen Rechts – dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Dabei werden im ersten Staatsexamen insbesondere die Probleme des materiellen Rechts abgehandelt.
Für die so genannte Pflichtfachprüfung – also den staatlichen Teil des ersten Staatsexamens – hat der Student jeweils zwei reguläre Versuche. Diese Regelung gilt in allen deutschen Bundesländern. Zudem gibt es einen so genannten Freiversuch, welcher für Studenten gilt, welche direkt nach Beendigung ihrer Regelstudienzeit die Prüfung absolvieren. In einigen Bundesländern gibt es außerdem die Möglichkeit, eine Notenverbesserung zu erzielen.
Hat der Student die Regelstudienzeit absolviert und das erste Staatsexamen bestanden, folgt im Anschluss ein zweijähriges Referendariat. Wir hatten es bereits angeschnitten: Aufgrund der unzähligen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen im deutschen Rechtssystem kann das theoretische Studium der Rechtswissenschaften lediglich ein Grundlagenwissen vermitteln, welches allerdings für den Einsatz in der Praxis in den meisten Fällen nicht ausreichend ist. Aus diesem Grund wurde verpflichtend das Referendariat eingeführt. In dieser Zeit erwirbt jeder angehende Jurist erste praktische Erfahrungen, die ihm später einen ungehinderten Einstieg in den Beruf ermöglichen sollen.
Nach Ableisten der Referendariatszeit besteht für den Absolventen die Möglichkeit, ein zweites Staatsexamen abzulegen. Dabei handelt es sich, im Gegensatz zum ersten Staatsexamen, um eine rein staatliche Prüfung, die Universität ist hierbei also nicht mehr involviert. Wer dieses zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert, gilt fortan als Volljurist. Ihm stehen nahezu sämtliche Möglichkeiten im deutschen Rechtssystem offen, zum Beispiel die Befähigung zum Rechtsanwalt, aber auch zum Richter oder – je nach Notenschnitt – zum Staatsanwalt.
Bevor das zweite Staatsexamen abgelegt werden kann, gibt es in der Regel noch eine theoretische Vorbereitungsphase. In dieser Phase können diverse Kurse besucht werden, die den Absolventen auf die praktische Arbeit als Volljurist vorbereiten sollen. Solche Kurse werden beispielsweise von Staatsanwälten, Richtern oder Rechtsanwälten angeboten und geleitet. Doch damit nicht genug: Zusätzlich wird jeder Teilnehmer (auch als Referendar bezeichnet) einem bereits bestehenden Volljuristen (zum Beispiel einem Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt) zugeordnet, um dessen Arbeit in der Praxis zu verfolgen und sich dabei möglichst viel Wissen anzueignen. Für die Arbeit als Rechtsreferendar wird vom jeweiligen Bundesland eine Vergütung ausgezahlt, die sich in einer Höhe von etwa 800.- Euro netto bewegt. Die genaue Höhe variiert dabei von Bundesland zu Bundesland.
Ist das zweite Staatsexamen bestanden, besitzt der Absolvent automatisch auch die Befähigung für den höheren Dienst in einer staatlichen Verwaltungstätigkeit. Wer sich dafür interessiert, kann diese Laufbahn mit der Position des Regierungsrates beginnen und mit der Zeit weitere, höhere Positionen einnehmen. Die Laufbahn des Volljuristen im Dienste des Staates ist insbesondere bei Menschen beliebt, die eine möglichst große Sicherheit im Leben anstreben und daher den Status des Beamten einer selbstständigen oder angestellten Tätigkeit vorziehen.
Jura als Nebenfach eines Universitätsstudiums
Wer sich zwar für die Rechtswissenschaften interessiert, als Hauptstudium jedoch ein anderes Fach gewählt hat, für den besteht die Möglichkeit, Jura im Nebenfach zu studieren. Dies bietet sich insbesondere für Studiengänge wie Betriebswirtschaft oder Volkswirtschaft an.
In der Regel läuft das Nebenfachstudium in Verbindung mit einem Bachelor-, Master- oder Magisterstudiengang und wird in diesem Zusammenhang als „Teilgebiet des Rechts“ bezeichnet. Den Abschluss des Nebenfachstudiums bildet eine schriftliche Abschlussprüfung (in Form einer Klausur), die durch eine etwa 30-minütige mündliche Prüfung ergänzt wird.
Wichtig zu wissen ist, dass das Studium der Rechtswissenschaften im Nebenfach nicht zu einer Laufbahn als Volljurist berechtigt. Wer sich also das Berufsziel Anwalt, Staatsanwalt oder Richter setzt, kann mit dem Nebenfachstudium recht wenig anfangen.
Studium an einer Fachhochschule
Seit einigen Jahren gibt es auch für Menschen, die über keine allgemeine Hochschulreife verfügen, die Möglichkeit, eine juristische Laufbahn in Verbindung mit einem Studium einzuschlagen. Eine solche Möglichkeit ist das Studium an einer Fachhochschule.
Zwar offeriert noch nicht jede Fachhochschule in Deutschland entsprechende Studiengänge, das Angebot wächst jedoch von Jahr zu Jahr. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass mit einem solchen Studium der Weg zum Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter verwehrt ist. Die Studiengänge der Fachhochschule konzentrieren sich insbesondere auf die Bereiche Medienrecht und Wirtschaftsrecht. Die erzielbaren Abschlüsse nennen sich „Diplom-Informationsjurist“ und „Diplom-Wirtschaftsjurist“.
Erstmals ergab sich diese Möglichkeit im Jahr 2001 an der Hochschule Darmstadt, welche den Studiengang Informationsrecht anbot (und noch heute anbietet). Später kam dann der Studiengang des Wirtschaftsjuristen hinzu, der sich heute weit größerer Beliebtheit erfreut. Dieses Studium verbindet die klassischen Wirtschaftsfächer (Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft etc.) mit den grundlegenden Kenntnissen im Bereich des Wirtschaftsrechts, so dass daraus ein „rundes“ Paket wird. Für Absolventen dieses Studiengangs ergeben sich handfeste Vorteile, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Unternehmen – insbesondere aus dem Mittelstand – heute nicht mehr gerne einen bzw. mehrere Volljuristen einstellen, weil diese ihnen schlichtweg zu teuer sind. Ein Allrounder wie der Wirtschaftsjurist hat da wesentlich bessere Chancen.
Für eine juristische Laufbahn sind die an einer Fachhochschule erzielbaren Abschlüsse (z.B. Master of Laws – LL.M) jedoch nur bedingt ausreichend. Zwar ist es damit unter Umständen möglich, eine Juristenlaufbahn im Öffentlichen Dienst anzustreben, der Weg zum echten Volljuristen bleibt jedoch verwehrt.
Rechtswissenschaftliche Themen in anderen Studiengängen
Inzwischen wurden rechtswissenschaftliche Themen in viele Studiengänge – egal, ob im universitären Studium oder an einer Fachhochschule – integriert. Schließlich machte es beispielsweise auch für Ärzte Sinn, zumindest Grundkenntnisse insbesondere im Bereich Haftung zu erwerben. Hier noch einige Bereiche, in den rechtliche Grundkenntnisse in der späteren Berufslaufbahn (unbedingt) erforderlich sind:
Ingenieurwissenschaften
Ingenieure übernehmen meist eine große Verantwortung und entwickeln und konstruieren Produkte, auf die sich der Normalbürger verlassen können muss. Oftmals hängen von den Berechnungen der Ingenieure direkt oder indirekt Menschenleben ab – z. B. im Bereich Flugzeugbau, beim Bau von Brücken, Hochhäusern, Fahrzeugen usw. Schon kleinste Fehler können in diesen Bereichen schlimme Auswirkungen haben. Daher sollten sich angehende Ingenieure unbedingt – ebenso wie Ärzte – mit dem Thema Haftung/Produkthaftung beschäftigen.
Sozialpädagogik
Einen Sozialpädagogen wird man i. d. R. nicht unmittelbar mit rechtlichen Fragen in Verbindung bringen. Dennoch kommt er ständig mit diesem Thema in Berührung. Der Sozialpädagoge versteht sich als Bindeglied zwischen einzelnen Personengruppen in Deutschland (z. B. Ausländer, sozial schwache Familien, Straftäter etc.) und dem deutschen Staat. Um den Menschen optimal zu helfen, muss er auch mit Themen wie Familienrecht, Ausländerrecht usw. umgehen können und zumindest die nötigen Grundkenntnisse besitzen.
Architektur
Ähnlich wie ein Ingenieur trägt auch der Architekt stets eine große Verantwortung. Aus diesem Grund sollte auch er sich schon während des Studiums mit dem Thema Haftung beschäftigen. An den meisten Fachhochschulen sind daher rechtliche Belange bereits in das Architekturstudium integriert.
Pharmazie
Pharmazeuten könne zwar nicht – wie Ärzte – sogenannte Kunstfehler begehen, es besteht jedoch ebenfalls die Gefahr, dass durch ihre Entscheidungen Menschen zu Schaden kommen. Dies kann z. B. passieren, wenn falsche Präparate herausgegeben werden. Auch mit rechtlichen Fragen bzgl. des Betäubungsmittelgesetzes muss sich der Pharmakologe immer wieder auseinander setzen.
Informatik
Themen wie Internetrecht, Datenschutzrecht etc. spielen seit Beginn des Internets eine immer größere Rolle. Somit kommt der angehende Informatiker nicht umhin, sich damit während seines Studiums zu beschäftigen. In der Regel sind diese rechtlichen Themen heute bereits automatisch in den Studiengang Informatik integriert.
Kritik an der Juristenausbildung in Deutschland
Der Beruf des Juristen ist in Deutschland hoch angesehen. Man verbindet damit eine seriöse Persönlichkeit, Fachwissen und nicht zuletzt ein gutes Einkommen. In den Köpfen der Menschen hat sich bereits vor langer Zeit ein Bild vom dynamischen, Porsche-fahrenden und Golf-spielenden Anwalt festgebrannt. Doch stimmt das wirklich?
So einfach ist die Sache nicht mehr. Durch die Tatsache, dass immer mehr Schüler in Deutschland das Abitur machen und Jura immer noch einer der beliebtesten Studiengänge ist, hat sich in den letzten Jahren eine wahre „Juristenschwemme“ entwickelt. Die Folge: Es wird für den Einzelne immer schwieriger, im juristischen Bereich Fuß zu fassen.
In diesem Zusammenhang wurde in den letzten Jahren auch die Kritik an der Juristenausbildung in Deutschland immer lauter. Wir haben die Hauptkritikpunkte hier einmal zusammengefasst:
Keine ausreichende Vorbereitung seitens der Universitäten auf das Staatsexamen
Da das erste Staatsexamen heute nicht mehr komplett in der Hand der Universitäten liegt, wird die diesbezügliche Vorbereitung der Studenten nach Meinung der Experten immer weiter vernachlässigt. Dies spiegelt sich anhand hoher Durchfallquoten wider.
Keine Reflexionen über die Gesetzestexte hinaus
Nach Meinung der Kritiker gehe das Studium der Rechtswissenschaft heute zu wenig auf die geschichtlichen, philosophischen und soziologischen Hintergründe der einzelnen Gesetze ein.
Zu wenig Fachwissen in Ökonomie und Volkswirtschaftslehre
Da Juristen bzw. Anwälte in Deutschland nicht für die Gesetzgebung verantwortlich sind, werden an den Universitäten kaum Kenntnisse in Ökonomie und Volkswirtschaftslehre vermittelt. Experten kritisieren dies trotzdem.
Fehlerhafter berufspraktischer Teil
Angesichts der Tatsache, dass immer noch der größte Teil der Juristen eine Laufbahn als Anwalt anstrebt, ist es vielen Kritikern unverständlich, warum Referendare in ihrer praktischen Zeit eine Gerichtsstation durchlaufen müssen.
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