PKV für Beamte

Private Krankenversicherung für Beamte

Arbeitnehmer müssen sich in der Regel gesetzlich krankenversichern lassen. Erst ab einem bestimmten monatlichen Einkommen dürfen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln. Nur Freiberufler und Selbstständige können unabhängig vom Einkommen eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Aber trotz eines gewissen Angestelltenstatus gilt letzteres auch für Beamte.

Beihilfe und private Krankenversicherung als Standardkombination bei Beamten

Ein Großteil aller Beamten ist privat krankenversichert. Gleichzeitig machen Beamte mehr als die Hälfte aller Kunden bei privaten Krankenversicherungen aus. Der Grund dafür ist das staatliche Fürsorgesystem der Beihilfe. Beamte sind dazu berechtigt, diese in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich gleichzeitig privat versichern. Daraus ergeben sich einige Vorteile.

Das System der Beihilfe für Beamte

Beamte erhalten von ihrem sogenannten Dienstherrn eine Beihilfe. Das sind Bund, Länder und Kommunen. Diese decken durch die Beihilfe mindestens 50 Prozent der anfallenden Behandlungs- und Gesundheitskosten ab. Die andere Hälfte der Kosten müssen Beamte durch eine eigene Restkostenversicherung abdecken.

Die Abdeckung durch die Beihilfe kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf 70 oder 80 Prozent erhöhen. Dies ist dann der Fall, wenn Beamte Kinder und Ehepartner haben, die beihilfeberechtigt sind. Beihilfeberechtigt sind Familienangehörige dann, wenn sie selbst nicht gesetzlich krankenversichert sind. Ab dem 18. Lebensjahr gilt dies bei Kindern zum Beispiel dann, wenn sie studieren. Ehepartner, die keiner Tätigkeit nachgehen, sind deshalb ebenfalls beihilfeberechtigt.

Restkostenversicherung durch private Beihilfetarife

Private Krankenversicherungen bieten für Beamte spezielle Beihilfetarife an. Da nur die Hälfte der Kosten privat getragen werden müssen, sind diese Tarife für Beamte bei Grundversorgung im allgemeinen sehr günstig. Darüber hinaus bieten private Krankenversicherungen bei Krankenhausversorgung, Sehhilfen und Zahnersatz Tarife mit hundertprozentiger Erstattung an. Auch diese Tarife lohnen sich für die meisten Beamten aufgrund der Beihilfe.

Beihilfe und private Krankenversicherung funktionieren beide nach dem Vorleistungsprinzip. Das heißt, Beamte müssen anfallende Behandlungskosten zunächst selbst übernehmen und bekommen diese nachträglich bei Einreichung der notwendigen Unterlagen erstattet.

Ebenfalls beihilfeberechtigt: Beamtenanwärter

Auch Beamte, die noch Anwärter oder Referendare im Lehramt sind, können die Kombination aus staatlicher Beihilfe und privatem Beihilfetarif in Anspruch nehmen. In dem Fall ist der Leistungsanspruch allerdings zunächst auf die Zeit der Ausbildung begrenzt. Damit sind Beamtenanwärter sogenannte Beamte auf Widerruf. Werden sie auf Lebenszeit verbeamtet, erlischt der Widerruf. Ab dann besteht volle Behilfeberechtigung.

Öffnungsaktion macht private Krankenversicherung auch bei Vorerkrankungen möglich

Darüber hinaus ist es auch für Beamte mit Vorerkrankungen und bei Behinderungen leichter, sich privat zu versichern. Denn für Beamte gilt bei der privaten Krankenversicherung die sogenannte Öffnungsaktion. Dies ist eine Art Verpflichtung zur Erstaufnahme in einer privaten Krankenversicherung bei Eintritt in den Beamtenstatus. Das heißt, der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist dann ohne Gesundheitsprüfung möglich. Dies gilt für die ersten 6 Monate der Beamtenzeit. Bis dahin muss ein Tarif mit einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden, um diesen Vorteil in Anspruch zu nehmen.

Besondere Berufsgruppen und Ausnahmen

Aus den Regelungen zu Beihilfe und privater Krankenversicherung für Beamte ergibt sich eine gewisse Pflicht. Beamte müssen sich nämlich privat versichern, wenn sie Beihilfe in Anspruch nehmen wollen. Eine Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und Beihilfe gibt es in der Regel nicht. In zwei Fällen ist das allerdings anders.

Die Heilfürsorge

Bestimmte verbeamtete Berufsgruppen tragen ein hohes berufliches Verletzungs- und Unfallrisiko. Dazu zählen bestimmte Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte. Eine private Krankenversicherung würde in diesen Fällen zu einer hohen Beitragsbelastung führen. Daher besteht für diese Art von Versicherungsnehmer der Anspruch auf die Heilfürsorge. Diese funktioniert nach denselben Prinzipien wie die Beihilfe. Bei der Heilfürsorge werden allerdings bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten übernommen.

Sonderfall Hamburg

Hamburg hat als erstes Bundesland vor kurzem eine Regelung beschlossen, wonach auch Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, einen Anspruch darauf haben, ein Art Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Denn das Bundesland Hamburg übernimmt auch für diese Versicherungsgruppe aktuell die Hälfte der anfallenden Kosten. Auch einige andere Länder, darunter Bremen und Thüringen, überlegen zurzeit die Einführung einer solchen Regelung.

Gibt es Alternativen zur Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung?

Die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und eine zusätzliche Restkostenversicherung privat abzuschließen, stellt sich für die meisten Beamten aufgrund der speziellen Vergünstigungen als alternativlos dar. Dies erklärt den hohen Anteil unter Beamten, die diese Kombination für sich anwenden. Es gibt allerdings auch eine Alternative. Diese kommt unter gewissen Bedingungen in Frage.

Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätzlich haben Beamte auch die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. Hier müssen sie sich aber freiwillig gesetzlich versichern. Das heißt, die Krankenversicherung muss individuell komplett übernommen werden. Denn gesetzlich Krankenversicherte sind grundsätzlich nicht berechtigt, Beihilfe zu empfangen. Das führt zu hohen Basisbeträgen für die Grundversorgung. Zudem sind die Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung einkommensabhängig. Die Kosten steigen also bei höherer Besoldung.

Der Eintritt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich aber dann, wenn eine geringe Besoldung bei gleichzeitig großer Familie besteht. Denn bei der gesetzlichen Grundversorgung sind Familienmitglieder kostenlos mitversichert. In der Privaten Krankenversicherung entstehen in dem Fall zusätzliche Kosten.

Familienversorgung mit gesetzlicher Krankenversicherung

Kinder von Beamten sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Sie profitieren also vom Beamtenstatus mindestens eines ihrer Eltern. Dies gilt aber nicht für die private Restkostenversicherung. Zudem gibt es einen Sonderfall, der bei der Kinderversicherung zu einem Problem führen kann. Wenn diese nämlich studieren, müssen sie ab dem 25. Lebensjahr in der privaten Krankenversicherung einen eigenen, oft hohen Beitrag leisten. Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nicht möglich, solange kein gesetzlicher Versicherungsanspruch aus einer zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung besteht.

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Anne Klein
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Anne Klein ist Bildungsredakteurin bei Akademie-Recherche.de. Anne schreibt nebenher gern Artikel im Bildungs- und Karrierebereich. Vor allem ist Anne interessiert an Karriereoptionen für Ihre Schüler und schreibt hierüber gern. Bei Akademie-Recherche.de hat sich Anne seit geraumer Zeit tatkräftig eingebracht.